Klassen

B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
mitführen eines Anhängers
bis 750 kg Gesamtmasse
BE
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
Anhängerführerschein

ACHTUNG:

Noch keine 18, aber trotzdem Lust auf Auto fahren?!

KEIN Problem!

Bei uns kannst Du den Führerschein auch mit 17 machen!

Dabei ist Folgendes zu beachten:

- Mindestalter des Fahrschülers: 16,5 Jahre

- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren.
Sie muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach "irgendjemand" spontan als Begleitperson mitfahren.

- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.

- Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag angetreten werden.

- Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung, welche nur in Deutschland gilt.

- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragn und abzuholen.

- Man sollte pro zu beantragende Begleitperson ca. 10€ zusätzlich zum Füherscheinantrag mit einrechnen.


Alle notwendigen Formulare erhältst du in unserer Fahrschule.

Ruf einfach mal an, oder komm in Einer unserer Filialen vorbei. Wir beraten dich gerne!