Klassen
B Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mitführen eines Anhängers bis 750 kg Gesamtmasse |
BE Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Anhängerführerschein |
ACHTUNG:

Noch keine 18, aber trotzdem Lust auf Auto fahren?!
KEIN Problem!
Bei uns kannst Du den Führerschein auch mit 17 machen!
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Mindestalter des Fahrschülers: 16,5 Jahre
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren.
Sie muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach "irgendjemand" spontan als Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag angetreten werden.
- Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung, welche nur in Deutschland gilt.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragn und abzuholen.
- Man sollte pro zu beantragende Begleitperson ca. 10€ zusätzlich zum Füherscheinantrag mit einrechnen.
Alle notwendigen Formulare erhältst du in unserer Fahrschule.
Ruf einfach mal an, oder komm in Einer unserer Filialen vorbei. Wir beraten dich gerne!